Wirtschaftsprogramm zur Förderung von Beschäftigung und Investitionen

Die Wirtschaftsförderungen der Marktgemeinde Gramastetten sollen dazu beitragen, neue Arbeitsplätze durch Betriebsansiedlungen bzw. Betriebserweiterungen zu schaffen sowie vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und abzusichern. Die Förderungen sollen Wirtschaftsimpulse auslösen, die zur vermehrten und innovativen Investitionstätigkeit im Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor anregen, und so die Attraktivität der Marktgemeinde Gramastetten als Betriebs- und Wirtschaftsstandort weiter erhöhen, die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen steigern und zur Standorterhaltung beitragen.

Berechtigte Förderungswerber sind Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie Betriebe mit Einkünften aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz. Das Unternehmen muss in der Marktgemeinde Gramastetten kommunalsteuerpflichtig sein.

Die Marktgemeinde Gramastetten kann nach Maßgabe dieser Richtlinien und der hierfür im jeweiligen Rechnungsjahr zur Verfügung stehenden Mittel Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie Betriebe mit Einkünften aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 Einkommensteuergesetz fördern. Förderungen können gewährt werden, soweit mit den geförderten Maßnahmen die wirtschaftlichen Ziele der Marktgemeinde Gramastetten wesentlich unterstützt werden.

Alle Details zur Förderung findest du unter den nachfolgenden Links: